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Prof. em. Dr. Wilfried Stroh annotiert die Rücktrittsrede Papst Benedikts XVI.

Wilfried Stroh, emeritierter Professor für Klassische Philologie an der LMU München, durchleuchtet die Rücktrittsrede Papst Benedikts XVI. für die Münchener Abendzeitung:

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Quelle: www.abendzeitung-muenchen.dePDF

Fratres carissimi1

Non solum propter tres canonizationes ad hoc Consistorium2 vos convocavi, sed etiam ut vobis decisionem3 magni momenti pro4 Ecclesiae vitae communicem5. Conscientia mea iterum atque iterum6 coram Deo explorata7 ad cognitionem certam perveni vires meas ingravescente aetate non iam aptas esse ad munus Petrinum aeque8 administrandum.

Bene conscius sum9 hoc munus secundum suam essentiam spiritualem10 non solum agendo et loquendo exsequi debere, sed non minus patiendo et orando. Attamen in mundo nostri temporis11 rapidis mutationibus subiecto et quaestionibus12 magni ponderis pro13 vita fidei perturbato ad navem Sancti Petri gubernandam et ad annuntiandum Evangelium etiam vigor quidam corporis et animae14 necessarius est, qui ultimis mensibus15 in me modo tali16 minuitur, ut incapacitatem17 meam ad ministerium mihi commissum bene administrandum agnoscere debeam. Quapropter bene conscius ponderis huius actus18 plena libertate19 declaro me ministerio Episcopi Romae, Successoris Sancti Petri, mihi per manus Cardinalium die 19 aprilis MMV commissum20 renuntiare ita ut a die 28 februarii MMXIII, hora 29, sedes Romae, sedes Sancti Petri vacet et Conclave ad eligendum novum Summum Pontificem ab his quibus competit21 convocandum esse.

Fratres carissimi, ex toto corde22 gratias ago vobis pro omni amore et labore, quo mecum pondus ministerii mei portastis et veniam peto pro omnibus defectibus23 meis. Nunc autem Sanctam Dei Ecclesiam curae Summi eius Pastoris, Domini nostri Iesu Christi confidimus24 sanctamque eius Matrem Mariam imploramus, ut patribus Cardinalibus in eligendo novo Summo Pontifice materna sua bonitate assistat. Quod ad me attinet25 etiam in futuro26 vita orationi27 dedicata Sanctae Ecclesiae Dei toto ex corde servire velim.

Ex Aedibus Vaticanis, die 10 mensis februarii MMXIII

  1. Fratres carissimi: Die Voranstellung der Anrede nach dem Muster von „Meine Damen und Herren“ ist eigentlich unlateinisch, aber nachdem schon Paulus seine Areopagrede in der lateinischen Bibel (Vulgata) mit Viri Athenienses eingeleitet hat (Acta 17,22) – zu schweigen vom Asterix Latinus mit seinem O Caesar usw. – ist wenig mehr dagegen einzuwenden.
  2. canonizationes und Consistorium sind als t.t. eingebürgertes Kirchenlatein, natürlich ganz unanstößig.
  3. decisio bezeichnet im klassischen Latein die „Abmachung“, den „Geschäftsabschluss“; wenn Benedikt damit den „Entschluss“ bezeichnen will, dürfte das auf die neueren Sprachen (engl. decision, it. decisione usw.) zurückgehen. Gut lateinisch wäre etwa consilium.
  4. pro Ecclesiae vitae: vitae muss, wenn nicht ein ärgerlicher „Nachwirkungsfehler“ vorliegt, Druckfehler für vita sein. Aber magni momenti pro, „von großer Bedeutung für“, ist ein naheliegender Germanismus; richtiger wäre der bloße Genitiv oder ad, also etwa ad vitam Ecclesiae stabiliendam.
  5. communicem: Im Zeitalter der Kommunikation, wo auch die alte Rhetorik als Kommunikationswissenschaft firmiert, musste communicare zum Lieblingswort der Lateiner werden. Aber im Sinne von „mitteilen“ mit dem Dativ lässt es sich klassisch nicht gebrauchen; verwendet man es für mündliche Verhandlungen, sollte es mit cum verbunden werden. Hier wäre besser: ut consilium vobis aperiam, notum faciam u.ä.
  6. Statt iterum atque iterum, was poetisch ist, sagt man besser etiam atque etiam.
  7. conscientia explorata: Dieser Begriff der „Gewissensprüfung“ t.t. examen conscientiae (auch conscientiam excutere findet sich) dürfte auf die Exerzitien des Ignatius von Loyola zurückgehen (anders gebraucht man heute die Vokabel bei der Prüfung von Wehrdienstverweigerern). Der antike Lateiner kennt zwar wohl conscientia als das innere Bewusstsein, gut oder böse gehandelt zu haben – Cicero sagt schön (Att. 12,28,2): mea mihi conscientia pluris est quam omnium sermo –, aber er hat dieses Bewusstsein und braucht es nicht zu überprüfen. So dürfte er eher sagen: Consiliis meis ac tacitis cogitationibus perpensis – aber damit würde sich wohl Benedikt nicht voll verstanden fühlen, und so soll es bei seiner Formulierung bleiben.
  8. In diesem schönen Hauptsatz stört aeque, das eine Vergleichsgröße fordert: „im selben Maße wie“. Besser wäre hier recte, apte oder rite.
  9. Bene conscius sum: conscius sum, „ich bin mir bewusst“, verlangt in der Regel (wie im Deutschen) ein mihi; dann kann davon in der Tat ein Infinitiv abhängen, aber nicht etwa exsequi debere, es sei denn exsequi wäre sprachwidrig als Passivum aufzufassen (wie in der offiziellen deutschen Übersetzung: „ausgeübt werden darf“), sondern allenfalls: me (bzw. papam oder eum cui datum est) exsequi debere – ein sonderbarer, auffallender Fehler in einem sonst ja schulgrammatisch fast durchweg korrekten Text.
  10. essentiam spiritualem: Hier schlägt zum ersten Mal die Benedikt wohlvertraute Scholastik durch. Zwar soll schon Cicero an unbekannter Stelle das hässliche Wort essentia zur Wiedergabe von gr. usia, „Wesen, Sein“, kreiert haben; aber noch Quintilian hat sich davor gegraust, und erst die spätantiken und vor allem mittelalterlichen Theologen haben es zur Geltung gebracht. Ein empfindsamer christlicher Stilist wie der Kirchenvater Laktanz würde dafür in diesem Zusammenhang wohl natura sagen. – Was aber heißt hier das schon durch die lateinische Bibel (Vulgata) geheiligte und seitdem für Theologen unersetzbare Wort spiritualis? Steht „geistig, geistlich“ hier im Gegensatz zum Körperlichen? So scheint es nicht ganz unrichtig die offizielle deutsche Übersetzung aufzufassen: „wegen seines (des Dienstes) geistlichen Wesens“ komme es nicht nur auf äußeres Handeln an. Aber dann wäre statt secundum wohl eher propter zu erwarten. Vielleicht meint Benedikt, dass das Papstamt ein geistliches und ein körperliches Wesen habe und dass nach ersterem mehr das Leiden und Beten gefordert sei.
  11. in mundo nostri temporis: Seitdem Paulus dem Wort mundus bzw. kosmos eine abwertende Bedeutung gegeben hat, die der Antike fremd war, bietet es sich immer an, wenn von der bösen Welt oder wie hier von der „heutigen (schlimmen) Welt“ die Rede ist. Der gute Stilist wird das nicht nachahmen; und auch Benedikt hätte den mundus ohne Verlust entbehren können, wenn er einfach nostro tempore gesagt hätte.
  12. quaestionibus … perturbato: Grammatisch ist hier nichts einzuwenden, aber kann die Welt „von Problemen (quaestiones) durcheinander gebracht“ werden? Eher doch wohl durch falsche Lehren und Vorstellungen (pravis sententiis et doctrinis). Was aber der milde Benedikt offenbar so hart nicht sagen wollte.
  13. magni ponderis pro ist ebenso ungeschickt wie oben magni momenti pro. Dagegen ist vita fidei natürlich fest etabliertes Kirchenlatein – obwohl „Glaube“ im römischen Sinn eher persuasio wäre. So ist auch nachher das den Klassizisten überraschende annuntiandum Evangelium bestes Bibellatein, wie I Cor. 9,14 evangelium annuntiant usw.
  14. corporis et animae: Hier wäre animus oder mens statt anima treffend gewesen (man denke an Juvenals mens sana in corpore sano); denn anima ist der Atem und das physische Leben, nicht der Geist, dessen Kräfte ein Papst zum Reden und Handeln benötigt. Was Lukrez 3, 136 ff. über Unterschied und Zusammenhang von animus (= mens) und anima sagt, gilt weit über den epikureischen Zusammenhang hinaus.
  15. ultimis mensibus: versteht heute jeder Europäer richtig, denn so spricht man von den „letzten Monaten“, „derniers mois“ usw. Aber im Lateinischen kann sich ultimus nicht einfach auf die soeben vergangene Zeit beziehen. Es bedarf, wenn es überhaupt für Zeitliches gebraucht wird, der Andeutung eines Zeitrahmens, in dem das mit ultimus bezeichnete am Ende (oder auch am Anfang) steht. Ultima Cumaei venit iam carminis aetas beginnt Vergil seine bei den Christen so beliebte messianische Ekloge (4,1). Dabei ist die ultima aetas natürlich nicht in „letzter Zeit“ vergangen, sondern sie ist als die letzte der vom Lied der cumäischen Sibylle geweissagten aetates gekommen. Benedikt hätte statt ultimis sagen sollen his proximis oder his praeteritis mensibus.
  16. modo tali: gebraucht auch Caesar, aber im qualitativen Sinn – wogegen Benedikt hier eher an einen quantitativen Verfall der Kräfte denkt. Vorzuschlagen wäre tantopere.
  17. incapacitatem: auch im christlichen Latein sehr selten. Üblicher wäre: me iam non satis idoneum.
  18. bene conscius ponderis huius actus: nicht falsch, aber ebenso schwerfällig wie der Inhalt. Vielleicht: cum non ignorem quanti ponderis sit quod constitui … (aber Benedikt vermeidet in diesem Text vorangestellte Nebensätze).
  19. plena libertate: Benedikt meint, dass er „in voller Freiheit“, ohne äußere Nötigung, wie es das kanonische Recht verlangt, den Verzicht ausspreche (CIC 332,2 ad validitatem requiritur ut renuntiatio libere fiat); aber das lässt sich kaum mit diesem modalen Ablativ ausdrücken. Eher: mea sponte oder ex voluntate oder nulla necessitate coactus (astrictus).
  20. Ein ärgerlicher Kongruenzfehler: Nach ministerio müsste es commisso heißen.
  21. quibus competit: „Kompetenz“ heißt ein erfolgreiches Schlagwort der neueren Didaktik. Dennoch würde ein strenger Stilübungsmeister competere alicui in diesem Sinn von „es kommt jemandem zu“ bzw. „jemand ist dafür kompetent“ kaum durchgehen lassen (und convenit oder decet verlangen); aber da schon der hl. Benedikt in seiner Regel (25) den Ausdruck so gebraucht, muss er für Benedikt XVI. unanstößig sein. – Im Übrigen hat dieser Satz in seiner Nüchternheit und Präzision einen eigentümlichen Reiz.
  22. ex toto corde: ist wiederum neu-europäisch: „von ganzem Herzen“, „de tout mon cœur“ usw., und immerhin findet es sich so auch in der katholischen Bußformel: ex toto corde paenitet me omnium meorum peccatorum – ist also nicht zu beanstanden. Ex corde hat auch schon Augustin. Der Römer sprach hier aber nicht vom Herzen, sondern wieder vom animus: ex animo, ex animi sententia.
  23. defectibus: gemeint „Schwächen“; legt sich von den modernen Sprachen her nahe, aber zumindest in klassischem Latein gebraucht man defectus in diesem Sinn nur im Singular und meist mit einer Genitivbestimmung, z.B. stomachi defectus („Magenschwäche“). Hier wäre wohl ein Doppelausdruck wie erroribus et peccatis angemessen gewesen.
  24. confidimus: Tadelloses Latein wäre curae Christi confido, „ich vertraue auf die Fürsorge Christi“, nie aber kann im Dativ bei confidere (wie hier) das Objekt eines „Anvertrauens“ stehen. Richtig wäre gewesen: Ecclesiam curae Christi committimus (permittimus, credimus).
  25. Quod ad me attinet: korrekt, aber schwerfällig. Ich würde Equidem vorschlagen.
  26. in futuro (falls nicht Druckfehler für in futura zu vita): „in Zukunft“. Im Lateinischen verbindet man in hier mit dem Akkusativ: in futurum, in posterum oder einfach posthac.
  27. orationi: Seit Tertullian ist oratio christliches Latein für „Gebet“, und sogar ars oratoria kann die Kunst des Betens sein. Klassisch-heidnisch wäre vielleicht gewesen vita piis precibus dedicata. Dies ist ein Fall, wo der Gegensatz zwischen klassischem und kirchlichem Latein etwas schmerzlich ist. Aber zum Glück kommt das nur selten vor.